SCHOPFHEIM
Friedrich-Hecker-Str. 12 - Haus B

2 Mehrfamilienhäuser mit 22 Wohnungen und Tiefgarage

Visualisierung // Grundrisse

In grüner, zentrumsnaher Stadtlage bauen wir für Sie in der Friedrich-Hecker-Str. 12 moderne, großzügige Eigentumswohnungen von 65 qm bis 150 qm Wohnfläche.

Die 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen sind lichtverwöhnt und bieten durch optimalen Zuschnitt Raum für die persönliche Entfaltung. Vor zu viel Sonne oder Licht schützen die elektrisch bedienbaren Außenjalousien in allen Räumen. Das hochwertige Raumgefühl wird durch Terrassen mit Privatgärten oder großen Balkonen unterstrichen. Jede Wohnung verfügt über eine umfangreiche Komfort-Ausstattung, wie Parkett- oder Fliesenböden in allen Räumen, für behagliche Wärme ohne störende Heizkörper sind alle Räume durchgängig mit einer Fußbodenheizung ausgestattet. Die Bäder werden mit Außenfenstern, bodenebenen Duschen sowie einer ansprechenden Sanitäreinrichtung mit Markenprodukten ausgestattet. In allen Wohn- und Schlafräumen befinden sich selbstverständlich Leerrohre für den Anschluss von Telefon/Internet und Fernsehen. Alle Wohnungen sind barrierefrei über eine moderne Liftanlage zu erreichen. Abgerundet wird das Komfortangebot durch eine Videosprechanlage. Im Untergeschoss befindet sich die Tiefgarage, ein eigener Kellerraum für jede Wohnung und Wasch- und Trockenraum.

Das Neubauprojekt in Schopfheim, Friedrich-Hecker-Str. 12 ist von einer repräsentativen Architektur geprägt und bietet einen hohen Wohn- und Nutzwert als Eigentum und Kapitalanlage. Bitte entnehmen Sie den Verkaufsunterlagen die gewünschten Informationen und vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin.

60% VERMARKTET

Baubeginn erstes Halbjahr 2024
Bezugsfertigkeit ca. 24 Monate ab Baubeginn

Durch die besonders energieeffiziente Bauweise profitieren Sie als Investor für die nächsten 6 Jahre von einer erhöhten degressiven Abschreibungsmöglichkeit in Höhe von 5 Prozent auf die Investitionssumme und reduzieren somit erheblich Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Beispielrechnung:

Bei 500.000 Euro Investitionskosten kann der Investor im ersten Jahr 25.000 Euro (5 Prozent von 500.000 Euro) steuerlich abschreiben, im zweiten Jahr sind dann 23.750 Euro abschreibungsfähig (500.000 Euro abzüglich der 25.000 Euro vom ersten Jahr = 475.000 Euro Restwert). Innerhalb von 6 Jahren nach Fertigstellung/Erwerb der Immobilie kann der Investor so rund 130.000 Euro steuerlich geltend machen (d.h. auf diesen Betrag müssen keine Steuern entrichtet werden).